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Liste Fritz – Bürgerforum Tirol im Landtag

Im Landtag von 2022 bis 2027

 

Der Tiroler Landtag ist das Parlament des Bundeslandes Tirol. Im Landtag sitzen 36 Abgeordnete, die sich in sechs Landtagsklubs organisiert haben. Sie beschließen die Gesetze für Tirol.

Den Tiroler Landtag können die Tirolerinnen und Tiroler – alle 5 Jahre – wählen. Dafür muss der Wähler am Tag der Wahl 16 Jahre alt sein, in Tirol wohnen und österreichischer Staatsbürger sein. Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der mindestens 18 Jahre alt ist, in Tirol wohnt und österreichischer Staatsbürger ist. Die letzte Landtagswahl hat am 25. September 2022 stattgefunden (die nächste findet planmäßig bis 2027 statt).

Das Bürgerforum Tirol – Liste Fritz stellt im Fritzklub zum Tiroler Landtag derzeit 3 Abgeordnete: Markus Sint, Andrea Haselwanter-Schneider und Gabriele Madersbacher. Die weiteren Parteien sind die Österreichische Volkspartei (ÖVP, 14 Abgeordnete), die Grünen (G, 3 Abgeordnete), die Sozialdemokratische Partei (SPÖ, 7 Abgeordnete), die Freiheitliche Partei (FPÖ, 7 Abgeordnete) und NEOS (2 Abgeordnete).

Zum Nachlesen:

 

Die Arbeit der Landtagsabgeordneten

Die 36 Landtagsabgeordneten verrichten ihre Arbeit in 10 Ausschüssen, sie bringen Anträge und Anfragen ein.

1) Aufgabe Nr. 1 des Landtages – Gesetze machen:

Der Tiroler Landtag ist für die Landesgesetzgebung zuständig. Etwa in den Bereichen Raumordnung, Bauwesen, Wohnbauförderung, Grundverkehr, Naturschutz, Schulwesen, Tourismus, Kultur, Landwirtschaft etc. (Land Tirol). Mindestens vier Abgeordnete, ein Klub oder ein Ausschuss stellen den Antrag für ein Gesetz. Verschiedene Fachabteilungen arbeiten im Auftrag der Landesregierung Gesetze aus. Die werden nach entsprechenden Begutachtungen und Stellungnahmen im Landtag beschlossen. Ein Gesetz kann auch durch ein Volksbegehren in den Landtag kommen. Dafür müssen mindestens 7.500 Stimmberechtigte das Volksbegehren unterstützen.

2) Aufgabe Nr. 2 des Landtages – Kontrolle ausüben:

Der Landtag wählt und kontrolliert die Landesregierung. Er kann sie oder einzelne Mitglieder mit einem Misstrauensantrag abberufen. Die Landtagsabgeordneten können die Mitglieder der Landesregierung über Anfragen, Resolutionen und Untersuchungsausschüsse kontrollieren. Als besonderes Kontrollorgan, etwa zur Überprüfung der ausgegebenen Mittel, steht dem Landtag der Landesrechnungshof zur Verfügung.

3) Aufgabe Nr. 3 des Landtages – das Landesbudget beschließen:

Die Landesregierung legt den Voranschlag für das Landesbudget vor, der Landtag beschließt das Landesbudget jedes Jahr im Dezember. Im Dezember 2021 ist so gennanntes “Doppelbudget” für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen worden. Laut Voranschlag für 2023 sind es 4,49 Mrd. € Ausgaben bei 4,14 Mrd. € Einnahmen.